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Zwangsversteigerung
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Zwangsversteigerung, die im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelte öffentliche Versteigerung gepfändeter Sachen; gesetzliche Form der Zwangsvollstreckung. Zuständig für die Zwangsversteigerung ist das Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) . Bei der Versteigerung werden nur Gebote berücksichtigt, die mindestens die Kosten des Verfahrens abdecken. Neben der Durchsetzung von Geldforderungen dient die Zwangsversteigerung zur Auflösung von Gemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften).
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