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Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beim Grundbuchamt ist eine der Vorausetzungen für die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch (Umschreibung) . Sie wird dann erteilt, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt, sichergestellt oder auch wenn Steuerfreiheit gegeben ist.
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