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Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen


Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Dies geschieht durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung des Eigentümers. Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheits-bescheinigung (Bescheinigung der Baubehörde, dass das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen

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