|
Startseite / Lexikon / Begriffe
|
|
|
|
Umwandlung von Gebäuden in Eigentumswohnungen
|
|
Bestehende Gebäude können in Wohnungseigentum umgewandelt werden. Dies geschieht durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder eine Teilungserklärung des Eigentümers. Zur Anlegung der Wohnungsgrundbücher sind neben diesen Urkunden ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheits-bescheinigung (Bescheinigung der Baubehörde, dass das Sonder- und Teileigentum voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind) beim Grundbuchamt vorzulegen
zurück zur Übersicht
|
|
|
Berlinkarte |
|
 |
|
Hier finden Sie eine Übersicht über alle
Bezirke mit einer Beschreibung. |
|
|
| |
|
Wertermittlung & Finanzierung |
| |
|
Wissenswertes |
| |
|
Mitgliedschaften & Partner |
| |
|
|