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Will der Zahlungspflichtige erst zahlen, wenn bestimmte Bedingungen eines Vertrages erfüllt sind, der Vertragspartner aber seinerseits eine Sicherheit haben will, dass das Geld zur Verfügung steht, wenn er seine Pflichten erfüllt hat, kann ein Treuhänder eingeschaltet werden. Einem Notar oder einem Kreditinstitut wird das Geld mit der Auflage übergeben, es nur unter den genannten Voraussetzungen dem Empfänger zu übertragen. Der Treuhänder kann für seine Tätigkeit Gebühren verlangen.
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