Home Profil Service Referenz

Startseite / Lexikon / Begriffe
Start Immobiliensuche Profil Service Referenz AGB Links Kontakt Impressum
 
Häuser
Wohnungen
Gewerbe
Grundstücke
Häuser
Wohnungen
Rendite

Notar


Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes und deshalb keine Interessenvertreter, sondern unparteiische Betreuer der Vertragsparteien. Grundstücks- und Immobilienkaufverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar hat Prüfungs- und Belehrungspflichten, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Tragweite des Geschäfts. Für seine Tätigkeit erhält der Notar Gebühren, deren Höhe abhängig von Art und Ausmaß der Tätigkeit und dem Wert des Geschäfts nach der Kostenordnung bestimmt wird.

zurück zur Übersicht


Funktionen

Berlinkarte

 

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Bezirke mit einer Beschreibung.

 
   

Wertermittlung & Finanzierung

 

 

Wertermittlung
  Finanzierung
   

Wissenswertes

 
Fach-Lexikon
  Eigentümer Forum
  Interessenten Forum
     

Mitgliedschaften & Partner