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Makler
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Er weist die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen nach oder vermittelt Verträge gegen Entgelt (z. B. Grundstückskaufverträge). Unterliegt besonderen Verpflichtungen zum Schutz der Immobilienkäufer nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Das Wohnungsvermittlungsgesetz enthält zusätzliche Vorschriften zum Schutz der Wohnungssuchenden.
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