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Instandhaltungsrücklage


Finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel empfiehlt sich für jeden Eigentümer. Beim Wohnungseigentum gehört die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an der Bildung der Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe (DM je qm je Jahr) entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung.

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