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Er übt die mit dem Hausbesitz zusammenhängende Tätigkeiten aus. Besondere Bedeutung kommt ihm im Rahmen des WEG (Eigentumswohnung) zu. Hier ist die Bestellung eines Verwalters vorgeschrieben. Seine wichtigsten Aufgaben sind: Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder, Aufstellung eines Wirtschaftsplanes, Vorlage der Jahresrechnung.
Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer und wird von den Gemeinden erhoben. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der so genannte Einheitswert. Je nach Hebesatz kann die Grundsteuer in den Gemeinden unterschiedlich hoch sein. zurück zur Übersicht
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