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Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gesamten Eigentum.
Folgende Begriffe sind hier wichtig: Gemeinschaftseigentum - Hier handelt es sich um das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder eines Dritten stehen (z. B. Aufzug, Treppenhaus, Aussenbleuchtung) Wohnungseigentum - Rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung.
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit den Miteigentumsanteilen am gemeinschaftlichen Eigentum. Teileigentum - Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört (z. B. Läden, Praxisräume, Garagen).
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